Vormundschaft – da sein für das Mündel

Seit ihrer Gründungszeit zählt die Vormundschaft und Pflegschaft zu den Aufgaben, denen sich die KJF Augsburg widmet. Erfahrene pädagogische Fachkräfte in der Region Augsburg und Nördlingen sind als Vormund für ihre Mündel da. Dieses Arbeitsgebiet spiegelt gut die Haltung wider, mit der die KJF ihre Aufgaben erfüllt: Kindern und Jugendlichen zu einer guten Entwicklung verhelfen, wenn Eltern ihre Erziehungsaufgaben aktuell nicht wahrnehmen können. Die Vormundschaft durch die KJF ist für die Mündel grundsätzlich kostenfrei.

Wann wird ein Vormund benötigt?

Bevor es zu einer Vormundschaft / Pflegschaft kommt, muss einiges geschehen. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ist es so, dass die leiblichen Eltern gestorben oder schwer krank sind und sich aus der Verwandtschaft niemand um die Kinder kümmern kann. Es ist eher so, dass die Kinder in der Regel schon lange dem Jugendamt bekannt sind, bevor die KJF vom zuständigen Familiengericht dazu bestellt wurde, sich um sie zu kümmern. Die Kinder leben dann in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, manchmal auch in der Herkunftsfamilie. Die leiblichen Eltern bleiben wichtige Partner, auch wenn ihnen das Sorgerecht wegen der Gefährdung des Kindeswohls entzogen wurde. Der Kontakt mit ihnen ist unter anderem Voraussetzung für das Gelingen jeglicher Jugendhilfe.

Wortweiser: Vormundschaft und Pflegschaft

Die folgenden Begriffe sind gesetzlich geregelt und hier nur vereinfacht dargestellt.

Der Vormund hat, wie sonst die Eltern, die gesamte elterliche Sorge für sein Mündel inne. Der Vormund entscheidet zum Beispiel über Schulwahl, Aufenthalt, Umgang, medizinische Eingriffe und finanzielle Fragen des ihm anvertrauten Kindes. Die Vormundschaft erlischt spätestens mit der Volljährigkeit. Die KJF wird durch das jeweils zuständige Amtsgericht bestellt.

Wenn Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge in vollem Umfang wahrzunehmen, werden die betroffenen Teilbereiche in die Verantwortung einer anderen Person übergeben. Das Gesetz nennt diese Person Ergänzungspfleger. Das heißt: Während eine Vormundschaft die gesamte elterliche Sorge und die gesetzliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen umfasst, bedeutet eine Pflegschaft die Vertretung in Teilbereichen, wie z.B. Bestimmung des Aufenthalts, Regelung schulischer Angelegenheiten, Zuführung zur ärztlichen Behandlung, Vermögenssorge. Die KJF wird durch das jeweils zuständige Amtsgericht bestellt.

Ihr Kontakt zu uns

Sie möchten mehr über Vormundschaft bei der KJF Augsburg bei erfahren? Gerne informieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch:

Sonja Elster
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Telefon 0821 3100 247

Richard Langer
Rechtsassessor
Telefon 0821 3100 246

Nicole Samberger
Diplom-Pädagogin (Univ.)
Telefon 0821 3100 244

Patricia Wetzel
Master of Arts (M.A.) Erziehungswissenschaften
Telefon 0821 3100 245

 

Faxnummer Vormundschaften: 0821 3100 250

 

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