Einen entsprechenden Kooperationsvertrag haben Vertreter der beiden Einrichtungen unterzeichnet. Deutschlandweit ist diese Vereinbarung einmalig.
Die intensivere Zusammenarbeit und Differenzierung aller katholischen Beratungsdienste sei vor allem den Veränderungen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen geschuldet, ist in der Präambel der acht Seiten umfassenden Vereinbarung zu lesen. Auch der permanent steigende Beratungsbedarf der Menschen, fachliche Entwicklungen und finanzielle Rahmenbedingungen würden zu dieser Entwicklung beitragen. Die Handreichung stellt deshalb die jeweiligen Profile der beiden Einrichtungen dar, zeigt Beratungsschwerpunkte und resultierende Gemeinsamkeiten auf. Wie wichtig ein solches Miteinander vor allem im Sinne der Klienten sei, stellte Diözesanadministrator und Leiter der Hauptabteilung Seelsorge, Prälat Dr. Bertram Meier, bei der Unterzeichnung fest. „Dafür ist es gut, wenn wir die jeweiligen Profile kennen und schärfen und um die Unterschiede und Schnittmengen wissen“, betonte er.
Für Helga Kramer-Niederhauser, Leiterin der EFL, erleichtern die neuen Richtlinien und Regelungen in der Kooperationsvereinbarung eine zielgerichtete Begleitung von Menschen, Paaren und Familien. „Es geht uns immer darum, für die Menschen in Konfliktsituationen passgenaue Beratungsangebote anbieten zu können. Dies zeigt sich zum Beispiel in einer klaren Anmeldepraxis wie in deutlichen Regelungen für teilweise erforderliche Fallübergaben von der EFL zu den Erziehungsberatungsstellen der KJF oder auch umgekehrt.“ Im Kooperationspapier seien diese Regelungen genauestens beschrieben und festgelegt sowie Richtlinien der Zusammenarbeit aufgeführt, so Kramer-Niederhauser.
Für die Verantwortlichen in den Beratungsstellen stelle die Handreichung ab sofort die Grundlage für ein verantwortungsvolles Handeln dar, stellte Markus Mayer, Vorstandsvorsitzender der Katholischen Jugendfürsorge, fest. „Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit“, betonte er. (pba)