Insgesamt 96 Prozent der Beschäftigten mit Kindern sagen, dass ihnen die familienfreundlichen Angebote ihres Arbeitgebers wichtig sind. Das ist ein Ergebnis des Unternehmensmonitors 2016, den das Institut der deutschen Wirtschaft Köln regelmäßig im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstellt. Um die Wichtigkeit der Vereinbarkeit weiß man auch bei der KJF Augsburg, einem der größten Sozial- und Gesundheitsdienstleister in der Region. Die KJF ist ein attraktiver Arbeitgeber und möchte sich auch so präsentieren.
„Das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt zunehmend eine große Rolle – für unsere Mitarbeiter und für Menschen, die in den Beruf einsteigen oder auf Jobsuche sind“, weiß KJF-Personalleitung Dietmar Motzet. „Etwa 80 Prozent der rund 4000 Mitarbeiter der KJF Augsburg sind Frauen. Und die meisten von ihnen haben keine klassischen Bürojobs, sondern arbeiten in der Pflege oder in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen.“
Viele von ihnen stecken mittendrin in der Doppelbelastung aus der eigenen Berufstätigkeit auf der einen und der Erziehungs- und Pflegeverantwortung in der Familie auf der anderen Seite. Etwa ein Viertel der Beschäftigten bei der KJF haben ein zu pflegendes Mitglied in der Familie, das ergab eine Mitarbeiterbefragung.
Die KJF Augsburg unterstützt ihre Mitarbeiter auf vielfältige Weise: „Wir haben viele verschiedene Modelle von Teilzeitarbeit. Zudem ist ein eigenes Programm in Entwicklung, wie mit Eltern in Elternzeit Kontakt gehalten wird, damit sie weiter über Wichtiges in ihren Einrichtungen auf dem Laufenden gehalten werden. Auch den Wiedereinstieg nach der Elternzeit können wir dann auf ganz bewusste Weise begleiten“, so KJF-Personalleitung Dietmar Motzet.
Außerdem gibt es das KJF-Frei-Zeit-Konto. Jeder Angestellte kann nach ununterbrochener zweijähriger Anstellung einen bestimmten, frei wählbaren Betrag seines Gehalts auf einem Wertkonto ansparen. Dieses Guthaben kann er sich zum Beispiel während eines Sabbatjahrs oder im vorgezogenen Ruhestand auszahlen lassen. „Das KJF-Frei-Zeit-Konto soll eine bedarfsgerechte Gestaltung der Lebensarbeitszeit ermöglichen“, so Motzet.